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Abnahmekontrollen NIV Art. 35.3

Ihre Experten im sicheren Umgang mit Strom

Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren, so muss er der Netzbetreiberin bei der Übernahme der elektrischen Installation vom Ersteller der Anlage mit dem Sicherheitsnachweis nachweisen, dass die elektrischen Installation der Niederspannungsinstallationsverordnung (Regeln der Technik) entspricht und nach NIV Art. 24 kontrolliert wurde (NIV Art. 35).

Und noch etwas: Haben Sie eine technische Frage, die Sie nicht selber lösen können?
Möchten Sie sicherheitshalber einen Rat von einer unabhängigen Fachstelle einholen?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.