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Kontrolle bei Eigentümerwechsel / Handänderung

Was ist bei Neu- und Umbauten, Renovationen und Erweiterungen zu beachten?

Eigentümerwechsel / Handänderung
Wird ein Gebäude oder Eigentumswohnung mit Kontrollturnus von 10 oder 20 Jahren verkauft, ist durch den Verkäufer oder den Käufer eine unabhängige Installationskontrolle zu veranlassen. Der Sicherheitsnachweis ist der Netzbetreiberin einzureichen. Ausnahme: Wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits eine periodische Kontrolle durchgeführt wurde, müssen die Installationen nicht nochmals geprüft werden.

Kann eine Fristverlängerung eingereicht werden?
Auf begründetes schriftliches Gesuch hin (z.B. bevorstehender Umbau mit Einreichen der Baubewilligung, Handänderung) kann die Frist bis max. 12 Monate nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden. Für den Nachweis der Sicherheit der elektrischen Installationen ist der neue Eigentümer der Anlage verantwortlich.


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