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Werk- / Stichprobenkontrollen

Damit der erwähnte Zweck erreicht wird, definieren die Netzbetreiberinnen und das ESTI in ihrem Zuständigkeitsbereich ein Stichprobenprogramm, das folgende Punkte beinhaltet: Die Anzahl und den Umfang der Stichprobenkontrollen, die Kriterien für die zu überwachenden Elektro-Installateure und Kontrollorgane sowie die Art der zu kontrollierenden elektrischen Installationen.

Stichprobenkontrollen muss anhand der jeweiligen lokalen Verhältnisse festgelegt werden. Insgesamt müssen so viele Kontrollen gemacht werden, dass daraus ein Überblick über die Einhaltung der massgeblichen Vorschriften gewonnen werden kann. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass dies der Fall ist, wenn durchschnittlich zwischen fünf und zehn Prozent der eingereichten Sicherheitsnachweise einer Stichprobenkontrolle unterzogen werden.

Das ESTI überprüft im Rahmen der regelmässigen Inspektionen von Netzbetreiberinnen auch, ob diese genügend Stichprobenkontrollen durchführen. Im Einzelfall ist die Stichprobenkontrolle so vorzunehmen, dass eine verbindliche Aussage über die Richtigkeit des überprüften Sicherheitsnachweises gemacht werden kann. Dazu muss nicht zwingend jede Position eines Nachweises kontrolliert werden. Die Netzbetreiberinnen und das ESTI verfügen diesbezüglich über ein gewisses Ermessen. Im Rahmen einer vollständigen Stichprobenkontrolle wird geprüft:

  • Allgemeiner Zustand der elektrischen Installation (Sichtkontrolle)
  • Hausanschluss, Aussenkasten, Bezügerüberstromunterbrecher, Endstromkreis;
  • Schutzmassnahmen, Schutzorgane;
  • Licht-, Steckdosen- und Apparateinstallationen;
  • Verbraucher, Apparate;
  • Messungen gemäss Ziffer 6 der Niederspannungs-Installations-Norm NIN

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